Wird ein guter Grund von der kündigenden Partei mitgebracht, so gilt die Kündigung als gerechtfertigt und daher gültig. Beispielsweise kann die Insolvenz des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer einen so guten Grund darstellen, den Vertrag zu kündigen. Der Richter wird dann die finanziellen Folgen der Kündigung auf der Grundlage aller relevanten Umstände des vorliegenden Falles bestimmen. Wenn die vom Bundesrat getroffenen Maßnahmen (z.B. Schulschließung) dazu führen, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist, weil er die zusätzliche Verantwortung hat, sich um seine Kinder zu kümmern, sind wir der Meinung, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer eine angemessene Zeit einräumen muss, um sich selbst umzustrukturieren, indem er dem Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub gewährt oder ihm einen Urlaub gewährt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben das Recht, den Arbeitsvertrag unverzüglich und fristlos zu kündigen, unabhängig davon, ob der Vertrag auf unbestimmte Zeit und unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen geschlossen wurde oder nicht, was für eine ordentliche Kündigung gelten würde. Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht durch einen befristeten Vertrag geregelt, so kann jede Partei den Vertrag jederzeit kündigen. Bei der Beendigung eines Vertrags ist jedoch eine bestimmte Kündigungsfrist vorzusehen. Die Risikoanalyse für die Kündigung eines Risikos betroffenen Mitarbeiters muss daher sehr sorgfältig zum maßgeblichen Zeitpunkt und von Fall zu Fall erfolgen. dies insbesondere im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insbesondere ältere Arbeitnehmer schützt. Ein für einen bestimmten Zeitraum geschlossener Vertrag endet automatisch mit Ablauf der von den Parteien vertraglich festgelegten Laufzeit, es sei denn, der Arbeitsvertrag wird verlängert. Eine besondere Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
In der Schweiz regelt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit den Bereich des Arbeitsvertrags. Das bedeutet, dass die Parteien einseitig und ohne Angabe besonderer Gründe beschließen können, eine Arbeitsbeziehung jederzeit zu beenden. Einige Regeln sind jedoch je nach Art der Kündigung und Art des Vertrags einzuhalten. Nach schweizerischem Recht ist ein Arbeitsvertrag ein Vertrag, bei dem der Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine arbeite im Dienst des Arbeitgebers entweder für einen bestimmten oder unbefristeten Zeitraum zu verrichten, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt entweder auf der Grundlage von Zeiträumen oder auf der Grundlage der geleisteten Arbeit zu zahlen. Im Vergleich zu anderen Verträgen, die die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betreffen, ist das unterscheidungskräftigste Merkmal des Arbeitsvertrags, dass die persönliche und organisatorische Abhängigkeit des Arbeitnehmers ein Verhältnis der rechtlichen Unterordnung widerspiegelt, d. h. der Arbeitnehmer ist nicht frei, die Zeit, den Ort oder die Art der Arbeit zu wählen, die er oder sie ausführen wird. Im Gegensatz dazu fehlen z. B.
Verträge über juristische Dienstleistungen, die zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten geschlossen werden, in der Regel nicht in eine solche rechtliche Unterordnung und gelten daher nicht als Arbeitsverträge. Folglich gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Wir sind jedoch der Ansicht, dass eine Kündigung des Arbeitsvertrags mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer der Kurzarbeit nicht zugestimmt hat, grundsätzlich zulässig ist.