[55] Vergabeblog (2017), Schleswig-Holstein: UVgO-Umsetzung und mittelstandsfreundliches Vergaberecht, www.vergabeblog.de/2017-09-12/schleswig-holstein-uvgo-umsetzung-und-mittelstandsfreundliches-vergaberecht/ (abgerufen am 13. Februar 2018). Bei Ausschreibungen mit geringerem Wert gelten nur nationale Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, aber die allgemeinen EU-Prinzipien für Transparenz und Gleichbehandlung sollten respektiert werden. Kritiker argumentieren, dass die jüngsten EU-Reformen des europäischen Regulierungsrahmens die Vorschriften verschärft und das öffentliche Beschaffungssystem auf europäischer Ebene fragmentiert haben. Sie verweisen insbesondere auf Regelungen zu einzelnen Sektoren wie Verteidigung und öffentlicher Verkehr, die die Beschaffung immer komplexer gemacht haben (Eßig, 2013[9]). Die erneute Betonung ökologischer und sozialer Erwägungen wurde auch aus den gleichen Gründen kritisiert. Kritiker argumentieren, dass sie, wenn diese Standards zu hoch sind, Marktbeschränkungen schaffen würden (Eßig, 2013[9]). Normalerweise wird die PIN zwischen 35 Tagen und 12 Monaten vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung veröffentlicht. Das Europäische Einheitliche Auftragsvergabedokument (ESPD) verringert den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Vergabeverfahren für alle beteiligten Interessenträger und erleichtert den Zugang zu grenzüberschreitenden Ausschreibungsmöglichkeiten. Vor der ESPD mussten die Unternehmen verschiedene Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass sie die Ausschluss- und Auswahlkriterien der Europäischen Union erfüllt hatten (Europäische Kommission, n.d.[46]).
Die ESPD änderte dies und nahm ein Selbstanzeigeformular an, um die Eignungsprüfung für Bieter zu vereinfachen. Nur die Gewinner der Angebote müssen konkrete Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie Ausschluss- und Auswahlkriterien erfüllt haben (Europäische Kommission, n.d.[46]). In Deutschland wurde die ESPD in die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) aufgenommen, wie sie in der EU-Leitlinie 2014/24/EU vorgeschrieben ist (BMWi, 2016[47]). Die Unternehmen können sich freiwillig für die ESPD entscheiden, und die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Eingaben anzunehmen. Die vom BMWi formulierten Prioritäten sind im rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen des öffentlichen Auftragswesens zum Ausdruck. Bevor die Reform des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens eingehender erörtert wird, enthält Tabelle 2.2 eine erschöpfende Liste der deutschen Vergabevorschriften auf nationaler Ebene und gibt an, welche Teile während des Reformprozesses aktualisiert wurden. Zunächst versuchte das BMWi, den Beschaffungsprozess flexibler zu gestalten und Effizienz und Wettbewerb durch die Begrenzung der gesetzlichen Anforderungen zu erhöhen. Ein Grund dafür ist, dass sich kostspielige Beschaffungsprozesse negativ auf das Preis-Leistungs-Verhältnis auswirken. Die Vereinfachung der Vorschriften über die Eignung der Teilnehmer (insbesondere die Prüfung ihrer Qualifikationen) war ein Teil dieser Bemühungen. Darüber hinaus bestand das Ziel der Reform darin, die Beschaffung wichtiger Dienstleistungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungssektor zu erleichtern. Das BMWi wollte den Kommunen auch mehr Freiheit geben, damit sie bestimmte Dienstleistungen selbst erbringen können, ohne eine Ausschreibung zu veröffentlichen.
Um dies zu erreichen, legten die politischen Entscheidungsträger bestimmte Bedingungen fest, damit die Kommunen die Rechtssicherheit hätten, die sie brauchten, um Regierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder über staatliche Unternehmen zu erfüllen (BMWi, 2015[11]). Sie können die detaillierten Schwellenwerte für das öffentliche Auftragswesen überprüfen oder die Grenzwerte direkt mit Ihren nationalen Vorschriften überprüfen.